Deutsches Recht trifft KI-Power:
Doctrine jetzt kostenlos testen.
Grundbuchordnung
| 6. Abschnitt - Anlegung von Grundbuchblättern (§§ 116 - 125) |
Zitiervorschläge
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
In das Aufgebot sind aufzunehmen:
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 120 GBO
4 Entscheidungen zu § 120 GBO in unserer Datenbank:
- BGH, 21.10.2011 - V ZR 10/11
Grundbuchverfahrensrecht: Erlöschen einer im Servitutenbuch einer ...
- OLG München, 24.02.2021 - 34 Wx 339/20
Prüfungsumfang bei der nachträgliche Anlegung eines Grundbuchblattes für ein ...
- OLG Frankfurt, 29.09.2011 - 20 W 247/08
Grundbuch: Zuständigkeit für Anordnung eines Aufgebots und Pflegerbestellung
- OLG Frankfurt, 29.09.2011 - 20 W 247/09
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 120 GBO:
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 15 II