Grundbuchordnung
| 3. Abschnitt - Hypotheken-, Grundschuld-, Rentenschuldbrief (§§ 56 - 70) |
(1) 1Der Hypothekenbrief soll die Nummer des Grundbuchblatts und den Inhalt der die Hypothek betreffenden Eintragungen enthalten. 2Das belastete Grundstück soll mit der laufenden Nummer bezeichnet werden, unter der es im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs verzeichnet ist. 3Bei der Hypothek eingetragene Löschungsvormerkungen nach § 1179 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sollen in den Hypothekenbrief nicht aufgenommen werden.
(2) Ändern sich die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Angaben, so ist der Hypothekenbrief auf Antrag zu ergänzen, soweit nicht die Ergänzung schon nach anderen Vorschriften vorzunehmen ist.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 57 GBO
11 Entscheidungen zu § 57 GBO in unserer Datenbank:
- BayObLG, 29.05.1979 - BReg. 2 Z 63/78
Briefvorlage zur Löschung eines Rangvorbehaltes weiterhin erforderlich
- OLG Celle, 21.05.1985 - 4 W 45/85
Eintragung einer Veränderung einer Grundstücksgröße in einen Hypothekenbrief
- BayObLG, 07.08.1980 - BReg. 2 Z 55/80
Eintragung eines Konkursverwalters als Rechtsinhaber einer Eigentümergrundschuld ...
- BayObLG, 18.01.1984 - BReg. 3 Z 183/83
Grundschuldbriefeinholung und -rücksendung als gebührenfreies Nebengeschäft bei ...
- RG, 09.07.1921 - V B 1/21
Umschreibungs- und Löschungsantrag des Vorerben
- LG Stralsund, 12.07.2004 - 2 T 260/04
Zustimmung des Grundpfandgläubigers bei der Umwandlung von Eigentum; Belastung ...
- LG Mosbach, 20.01.2006 - 1 T 95/05
Grundbuch/Vorlagepflicht der Flurbereinigungsbehörde; Grundbuch/Hypotheken-, ...
- OLG Schleswig, 02.10.1968 - 2 W 75/68
Grundbuch/Vorlagepflicht der Flurbereinigungsbehörde; Grundbuch/Hypotheken-, ...
- OLG Oldenburg, 14.08.1980 - 5 Wx 25/80
- OLG Zweibrücken, 08.10.1979 - 3 W 116/79
Vermerk von Rangänderungen auf Grundpfandrechtsbriefen
Querverweise
Auf § 57 GBO verweisen folgende Vorschriften:
- Grundbuchverfügung (GBV)
- Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefe
- § 49