Grundbuchverfügung
| Abschnitt I - Das Grundbuch (§§ 1 - 3) |
| Unterabschnitt 2 - Die äußere Form des Grundbuchs (§§ 2 - 3) |
(1) 1Sämtliche Grundbuchblätter desselben Grundbuchbezirks erhalten fortlaufende Nummern. 2Besteht das Grundbuch aus mehreren Bänden, so schließen sich die Blattnummern jedes weiteren Bandes an die des vorhergehenden an.
(2) Von der fortlaufenden Nummernfolge der Grundbuchblätter kann abgewichen werden, wenn das anzulegende Grundbuchblatt einem Band zugeteilt werden soll, in dem der Umfang der Grundbuchblätter von dem des sonst nach Absatz 1 zu verwendenden Grundbuchblatts verschieden ist.
(3) Wird das Grundbuch in Einzelheften mit herausnehmbaren Einlegebogen geführt, so kann nach Anordnung der Landesjustizverwaltung bei der Numerierung der in Einzelheften anzulegenden Grundbuchblätter eines Grundbuchbezirks neu mit der Nummer 1 oder mit der auf den nächsten freien Tausender folgenden Nummer begonnen werden.
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Rechtsprechung zu § 3 GBV
64 Entscheidungen zu § 3 GBV in unserer Datenbank:
- LAG Niedersachsen, 06.05.2024 - 4 Sa 446/23
Berechtigung des Arbeitgebers zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines ...
- BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 24/15
Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang
- LAG Nürnberg, 02.09.2022 - 8 TaBV 15/22
Hauptbetrieb - Betriebsteil - unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22
Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren - Betriebsratswahl - Anfechtung - ...
- BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22
- BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 472/21
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung
- ArbG Stuttgart, 29.07.2021 - 11 Ca 193/21
Betriebsvereinbarungsoffenheit eines Arbeitsvertrages - Altersgrenze in einer ...
- BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 272/09
Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Begriff des versorgungsfähigen Entgelts
- LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2022 - 6 Sa 150/21
Aufwendungsersatz, Mobile Telearbeit, Regelungssperre, Tarifvertrag, ...
- LAG Köln, 11.03.2022 - 10 Sa 769/20
Gerichtliche Ermessensausübung nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB ; Bestimmtheit des ...
- LAG Hessen, 11.10.2024 - 14 Sa 943/23
Querverweise
Auf § 3 GBV verweisen folgende Vorschriften:
- Grundbuchverfügung (GBV)
- Der Zuständigkeitswechsel
- § 26
- Die Umschreibung von Grundbüchern
- § 30
- Vorschriften über das maschinell geführte Grundbuch
- Schlußbestimmungen
- § 91 (Behandlung von Verweisungen, Löschungen)