(1) 1Grundbuchbezirke sind die Gemeindebezirke. 2Soweit mehrere Gemeinden zu einem Verwaltungsbezirk zusammengefaßt sind (Gesamtgemeinden; zusammengesetzte Gemeinden), bilden sie einen Grundbuchbezirk. 3Jedoch kann ein Gemeindebezirk durch Anordnung der Landesjustizverwaltung oder der von ihr bestimmten Stelle in mehrere Grundbuchbezirke geteilt werden.
(2) Wird ein Gemeindebezirk mit einem anderen Gemeindebezirk vereinigt oder wird ein Gemeindebezirk oder ein Verwaltungsbezirk der in Absatz 1 Satz 3 genannten Art in mehrere selbständige Verwaltungsbezirke zerlegt, so können die bisherigen Grundbuchbezirke beibehalten werden.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 1 GBV
41 Entscheidungen zu § 1 GBV in unserer Datenbank:
- BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 999/13
Kündigung einer Betriebsvereinbarung zur Regelung der Altersteilzeit - ...
- LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2022 - 6 Sa 150/21
Aufwendungsersatz, Mobile Telearbeit, Regelungssperre, Tarifvertrag, ...
- LAG Hamm, 30.08.2017 - 5 Sa 626/17
Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit "0"
- LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2015 - 1 TaBV 4b/15
Gesamtbetriebsvereinbarung, Gesamtbetriebsrat, Zuständigkeit, ...
- BGH, 17.01.2019 - V ZB 81/18
Grundbuchsache: Belastung der Sondereigentumseinheiten eines nach dem WEG ...
- LAG Köln, 10.07.2020 - 4 Sa 280/20
Zeitlich befristete Ausgleichszahlung für Prämienverluste, Sozialplan, ...
- LAG Köln, 10.07.2020 - 4 Sa 692/19
Zeitlich befristete Ausgleichszahlung für Prämienverluste, Sozialplan, ...
- LAG Hamm, 11.05.2016 - 2 Sa 1746/15
Unzulässigkeit einer Stichtagsregelung in einer Betriebsvereinbarung bei einer ...
- BSG, 22.06.1989 - 4 RLw 2/88
Anspruch eines landwirtschaftlichen Unternehmers auf Beitragszuschuß
- LAG Düsseldorf, 02.05.2018 - 12 TaBVGa 3/18
Gerichtlicher Abbruch der Wahl des Gesamtbetriebsrats auf der Grundlage einer ...
Querverweise
Auf § 1 GBV verweisen folgende Vorschriften:
- Grundbuchverfügung (GBV)
- Das Grundbuchblatt
- § 5
- Vorschriften über das maschinell geführte Grundbuch
- Schlußbestimmungen
- § 91 (Behandlung von Verweisungen, Löschungen)
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 102