Gerichts- und Notarkostengesetz
| Kapitel 1 - Vorschriften für Gerichte und Notare (§§ 1 - 54) |
| Abschnitt 7 - Wertvorschriften (§§ 35 - 54) |
| Unterabschnitt 1 - AllgemeineWertvorschriften (§§ 35 - 39) |
(1) Sind außer dem Hauptgegenstand des Verfahrens auch Früchte, Nutzungen, Zinsen, Vertragsstrafen, sonstige Nebengegenstände oder Kosten betroffen, wird deren Wert nicht berücksichtigt.
(2) Soweit Früchte, Nutzungen, Zinsen, Vertragsstrafen, sonstige Nebengegenstände oder Kosten ohne den Hauptgegenstand betroffen sind, ist deren Wert maßgebend, soweit er den Wert des Hauptgegenstands nicht übersteigt.
(3) Sind die Kosten des Verfahrens ohne den Hauptgegenstand betroffen, ist der Betrag der Kosten maßgebend, soweit er den Wert des Hauptgegenstands nicht übersteigt.
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Rechtsprechung zu § 37 GNotKG
17 Entscheidungen zu § 37 GNotKG in unserer Datenbank:
- SG Ulm, 24.09.2025 - S 13 R 2509/22
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Vollstreckungsverfahren ...
- VG Hamburg, 31.01.2018 - 19 AV 7077/17
Gegenstandswert bei Zwangsvollstreckung wegen Zuerkennung der ...
- VG Hannover, 04.05.2017 - 3 A 12989/14
Aufwendungsersatzanspruch; Gegenstandswert; Jugendhilferecht; Jahreswert; ...
- OLG München, 11.01.2016 - 34 Wx 416/15
Zum Verhältnis der Vorschriften der Rückgewinnungshilfe zu den zivilprozessualen ...
- OLG München, 11.03.2020 - 31 Wx 341/17
Barabfindung für Aktionäre nach Abschluss eines Beherrschungs- und ...
- OLG Brandenburg, 13.02.2025 - 3 W 84/24
Kostenentscheidung nach Beschwerderücknahme i.R.e. Nachlassverfahrens
- BayObLG, 18.05.2022 - 101 ZBR 97/20
Berechnung der Barabfindung einer Vermögensverwaltungsgesellschaft
- OLG Karlsruhe, 23.07.2015 - 12a W 4/15
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Gerichtliche Bestimmung einer angemessenen ...
- OLG München, 04.11.2021 - 34 Wx 273/21
Ersuchen des Vollstreckungsgerichts als ausschließliche Grundlage der Eintragung ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 08.11.2021 - 34 Wx 273/21
Zuschlag im Versteigerungsverfahren - Grundlage Grundbucheintragung
- OLG München, 08.11.2021 - 34 Wx 273/21
Querverweise
Auf § 37 GNotKG verweisen folgende Vorschriften:
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gegenstandswert
- § 23 (Allgemeine Wertvorschrift)