Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
| Teil 3 - Verfahren (§§ 54 - 96) |
| Kapitel 1 - Verwaltungssachen (§§ 54 - 80) |
| Abschnitt 4 - Rechtsbeschwerde und Nichtzulassungsbeschwerde (§§ 77 - 80) |
(1) 1Gegen Beschlüsse der Oberlandesgerichte findet die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof statt, wenn das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. 2Für Beschlüsse des Landessozialgerichts in Streitigkeiten, die die freiwillige Vereinigung von Krankenkassen nach § 158 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betreffen, gilt § 202 Satz 3 des Sozialgerichtsgesetzes.
(2) Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn
(3) 1Über die Zulassung oder Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist in der Entscheidung des Oberlandesgerichts zu befinden. 2Die Nichtzulassung ist zu begründen.
(4) Einer Zulassung zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts bedarf es nicht, wenn einer der folgenden Mängel des Verfahrens vorliegt und gerügt wird:
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) vom 18.01.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 19.01.2021 | Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) | 18.01.2021 |
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Rechtsprechung zu § 77 GWB
60 Entscheidungen zu § 77 GWB in unserer Datenbank:
- BGH, 12.11.2024 - KVR 2/24
Digitaler Fahrkartenvertrieb: Verweigerung einer Vergütung für werthaltige ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 12.07.2023 - Kart 9/23
Interessenabwägung bei der vorläufigen Anordnung der aufschiebenden Wirkung; ...
- OLG Düsseldorf, 08.03.2024 - Kart 9/23
Kartellrechtliche Rechtswidrigkeit von Regelungen in den Verträgen der ...
- OLG Düsseldorf, 12.07.2023 - Kart 9/23
- BGH, 03.12.2024 - KVR 8/24
Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Bundeskartellamts
Zum selben Verfahren:
- BGH, 23.10.2024 - KVR 8/24
Kartellverwaltungsverfahren über missbräuchliches Verhalten beim Angebot vom ...
- OLG Düsseldorf, 10.05.2024 - Kart 8/22
Kein Suspensiveffekt einer Beschwerde gegen eine auf § 32 GWB gestützte ...
- BGH, 23.10.2024 - KVR 8/24
- BGH, 07.04.2020 - KVR 13/19
Verfahren vor den Kartellbehörden: Zulässigkeit der isolierten Feststellung des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16
Bankenunabhängiges Bezahlverfahren für den Internethandel
- OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16
- OLG Düsseldorf, 26.02.2025 - Kart 2/24
Auferlegen der Gebühren durch das Bundeskartellamt nach der Einstellung des ...
- OLG Düsseldorf, 26.02.2025 - Kart 3/24
Gebührenerhebung des Bundeskartellamts nach Einstellung des ...
Querverweise
Auf § 77 GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Wettbewerbsbeschränkungen
- Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe
- Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas
- § 47d (Befugnisse)
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Wertvorschriften
- Besondere Wertvorschriften
- § 50 (Bestimmte Beschwerdeverfahren)
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Allgemeine Grundsätze
- § 69 (Anwendungsbereich)
- Organisation der Krankenkassen
- Errichtung, Vereinigung und Beendigung von Krankenkassen
- Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen
- § 158 (Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen)
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 202