Das Geschmacksmustergesetz ist mit Wirkung vom 01.01.2014 in Designgesetz umbenannt worden. Sie sehen hier die bis zum 31.12.2013 geltende Fassung
Geschmacksmustergesetz
Abschnitt 2 - Berechtigte (§§ 7 - 10) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ Geschmacksmustergesetz (https://dejure.org/gesetze/GeschmMG/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 10 GeschmMG
52 Entscheidungen zu § 10 GeschmMG in unserer Datenbank:
- BPatG, 09.07.2001 - 10 W (pat) 703/01
- BPatG, 01.07.1998 - 4 W (pat) 702/98
Geschmacksmuster - Anmeldung mit Abbildung der typographischen Schriftzeichen und ...
- BGH, 02.04.1998 - IX ZR 232/96
Erstreckung des Konkursbeschlags auf geschmacksmusterrechtliche ...
- OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02
Bewerbung eines Fahrradhelms mit einem früheren Testergebnis; ...
- OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 101/02
Musterschutz bei Betonsteinen; Notwendigkeit einer schöpferischen Gestaltung beim ...
- BGH, 22.04.2004 - I ZB 15/03
Abgewandelte Verkehrszeichen
- BPatG, 01.09.2005 - 10 W (pat) 715/02
- BPatG, 30.06.2001 - 10 W (pat) 704/00
- BPatG, 16.03.1992 - 4 W (pat) 704/90
- BPatG, 05.11.1990 - 4 W (pat) 715/89
Querverweise
Auf § 10 GeschmMG verweisen folgende Vorschriften:
- Geschmacksmustergesetz (GeschmMG)
- Übergangsvorschriften
- § 73 (Rechtsbeschränkungen)