Handelsgesetzbuch
3. Buch - Handelsbücher (§§ 238 - 342e) |
1. Abschnitt - Vorschriften für alle Kaufleute (§§ 238 - 263) |
2. Unterabschnitt - Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß (§§ 242 - 256a) |
1. Titel - Allgemeine Vorschriften (§§ 242 - 245) |
Zitiervorschläge
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§ 242Pflicht zur Aufstellung
§ 243Aufstellungsgrundsatz
§ 244Sprache. Währungseinheit
§ 245Unterzeichnung
Rechtsprechung zu § 244 HGB
21 Entscheidungen zu § 244 HGB in unserer Datenbank:
- FG Niedersachsen, 23.02.2016 - 8 K 272/14
Realisierung eines Gewinns bei Währungsgewinnen durch ein Fremdwährungsdarlehen ...
- BFH, 02.07.2021 - XI R 29/18
Teilwertzuschreibung bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit mit einer ...
- FG Niedersachsen, 28.11.2019 - 6 K 69/17
Berücksichtigung von Verlusten einer Betriebsstätte im Ausland bei der ...
- FG Hamburg, 19.05.2016 - 2 K 158/15
Einbeziehung von Wechselkursgewinnen in die Berechnung des Gewinns aus der ...
- BFH, 10.06.2021 - IV R 2/19
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.06.2021 IV R 18/18 - Maßgeblicher ...
- BFH, 10.06.2021 - IV R 18/18
Teilwertzuschreibung von Fremdwährungsverbindlichkeiten bei fundamentaler ...
- BFH, 17.08.2017 - IV R 3/14
Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung; ...
- FG Hamburg, 08.06.2006 - 6 K 274/03
Währungskursverlust am Dotationskapital einer ausländischen Betriebsstätte und ...
- FG Sachsen, 02.06.1993 - 2 K 67/92
- BFH, 02.05.2000 - IX R 73/98
Spekulationsgeschäfte bei Festgeldanlage in Fremdwährung
Querverweise
Auf § 244 HGB verweisen folgende Vorschriften:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsbücher
- Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
- Konzernabschluß und Konzernlagebericht
- Inhalt und Form des Konzernabschlusses
- § 298 (Anzuwendende Vorschriften. Erleichterungen)
- Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards
- § 315e
- Offenlegung. Prüfung durch die das Unternehmensregister führende Stelle
- § 325 (Offenlegung)
- Straf- und Bußgeldvorschriften. Ordnungsgelder
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 334 (Bußgeldvorschriften)
- Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige
- Ergänzende Vorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds
- Straf- und Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder
- § 341n (Bußgeldvorschriften)
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
- Maßnahmen der Kapitalbeschaffung
- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- § 209 (Zugrunde gelegte Bilanz)
- Abgabenordnung (AO)
- Durchführung der Besteuerung
- Mitwirkungspflichten
- Führung von Büchern und Aufzeichnungen
- § 141 (Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger)