Handwerksordnung
| Erster Teil - Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes (§§ 1 - 20) |
| Erster Abschnitt - Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks (§§ 1 - 5b) |
(1) 1Nach dem Tod des Inhabers eines Betriebs dürfen der Ehegatte, der Lebenspartner, der Erbe, der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger den Betrieb fortführen, ohne die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen. 2Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass unverzüglich ein Betriebsleiter (§ 7 Abs. 1) bestellt wird. 3Die Handwerkskammer kann in Härtefällen eine angemessene Frist setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleistet ist.
(2) Nach dem Ausscheiden des Betriebsleiters haben der in die Handwerksrolle eingetragene Inhaber eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks oder sein Rechtsnachfolger oder sonstige verfügungsberechtigte Nachfolger unverzüglich für die Einsetzung eines anderen Betriebsleiters zu sorgen.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 4 HwO
53 Entscheidungen zu § 4 HwO in unserer Datenbank:
- VG Saarlouis, 04.12.2024 - 1 L 1424/24
Löschung in der Handwerksrolle wegen fehlenden Betriebsleiters
- LSG Sachsen-Anhalt, 10.03.2022 - L 3 R 47/21
Rentenversicherung - Versicherungspflicht nach § 2 S 1 Nr 8 SGB 6 - Handwerker - ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 23.04.2024 - B 12 R 2/22 R
Gesetzliche Rentenversicherung - Versicherungspflicht nach § 2 S 1 Nr 8 SGB 6 - ...
- BSG, 23.04.2024 - B 12 R 2/22 R
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2021 - L 9 KR 439/17
Statusfeststellung - Versicherungspflicht (bejaht) - Eingliederung in den Betrieb ...
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.2020 - 6 S 2901/18
J. gegen Handwerkskammer Heilbronn-Franken wegen Mitteilung der beabsichtigten ...
- LSG Schleswig-Holstein, 23.04.2015 - L 1 R 30/13
Versicherungspflicht eines Gewerbetreibenden nach § 2 S 1 Nr 8 SGB 6 - ...
- BVerwG, 03.10.1975 - I B 86.74
Betriebsfortführung eines Handwerksbetriebs durch den überlebenden Ehegatten - ...
- VG Mainz, 21.10.2011 - 4 K 1578/10
Pflicht zur Zahlung von Kammerbeiträgen nach Insolvenzeröffnung
- OVG Schleswig-Holstein, 27.02.1992 - 3 L 76/91
Zahntechnikermeister; Betrieb; Betriebsleiter
Querverweise
Auf § 4 HwO verweisen folgende Vorschriften:
- Handwerksordnung (HwO)
- Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
- Schlussvorschriften
- § 126
- Anlagen
- Anlage D (Art der personenbezogenen Daten in der Handwerksrolle, in dem Verzeichnis der Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes, in der Lehrlingsrolle sowie im Sachverständigenwesen)
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Versicherter Personenkreis
- Versicherung kraft Gesetzes
- § 2 (Selbständig Tätige)
- Finanzierung
- Beiträge und Verfahren
- Verfahren
- Auskunfts- und Mitteilungspflichten
- § 196 (Auskunfts- und Mitteilungspflichten)