Infektionsschutzgesetz
3. Abschnitt - Überwachung (§§ 6 - 15) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Infektionsschutzgesetz (https://dejure.org/gesetze/IfSG/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten vom 17.07.2017
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
25.07.2017 | Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten | 17.07.2017 | |
15.07.2016 | Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht | 08.07.2016 | |
29.03.2013 | Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze | 21.03.2013 |
§ 6Meldepflichtige Krankheiten
§ 7Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
§ 8Zur Meldung verpflichtete Personen
§ 9Namentliche Meldung
§ 10Nichtnamentliche Meldung
§ 11Übermittlung an die zuständige Landesbehörde und an das Robert Koch-Institut
§ 12Übermittlungen und Mitteilungen auf Grund völker- und unionsrechtlicher Vorschriften
§ 12a(weggefallen)
§ 13Weitere Formen der epidemiologischen Überwachung; Verordnungs-
ermächtigung § 14Elektronisches Melde-
und Informationssystem; Verordnungs-
ermächtigung § 14aInteroperabilität; Verordnungs-
ermächtigung § 15Anpassung der Meldepflicht an die epidemische Lage
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ermächtigung § 14Elektronisches Melde-
und Informationssystem; Verordnungs-
ermächtigung § 14aInteroperabilität; Verordnungs-
ermächtigung § 15Anpassung der Meldepflicht an die epidemische Lage