Justizverwaltungskostengesetz
Abschnitt 4 - Kostenhaftung (§§ 14 - 19) |
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__paste_bez____paste_norm__ Justizverwaltungskostengesetz (https://dejure.org/gesetze/JVKostG/__paste_norm__.html)
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§ 14Amtshandlungen auf Antrag
§ 15Datenabruf aus einem Register oder dem Grundbuch
§ 15aSchutzschriften-
register § 16Unternehmensregister § 16aBehördliche Schlichtung nach § 57a des Luftverkehrsgesetzes § 17Mahnung bei der Forderungseinziehung nach des Justizbeitreibungs-
gesetzes § 18Weitere Fälle der Kostenhaftung § 19Mehrere Kostenschuldner
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register § 16Unternehmensregister § 16aBehördliche Schlichtung nach § 57a des Luftverkehrsgesetzes § 17Mahnung bei der Forderungseinziehung nach des Justizbeitreibungs-
gesetzes § 18Weitere Fälle der Kostenhaftung § 19Mehrere Kostenschuldner