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Zweites Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Untersuchungshaftvollzug
| Abschnitt 11 - Sicherheit und Ordnung (§§ 43 - 53) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ JVollzGB II (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_II/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Zweites Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Untersuchungshaftvollzug (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_II/__paste_norm__.html)
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Untersuchungsgefangene, die entwichen sind oder sich sonst ohne Erlaubnis außerhalb der Justizvollzugsanstalt aufhalten, können durch die Justizvollzugsanstalt oder auf ihre Veranlassung hin festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt zurückgebracht werden, solange ein unmittelbarer Bezug zum Untersuchungshaftvollzug besteht.
§ 43Grundsatz
§ 44Verhaltens-
vorschriften § 45Persönlicher Gewahrsam und Eigengeld § 46Durchsuchung und Kontrollen auf Suchtmittelmissbrauch § 47Besondere Sicherungsmaßnahmen § 48Einzelhaft § 49Fesselung und Fixierung § 50Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen § 51Festnahmerecht § 52Ärztliche Überwachung § 53Ersatz von Aufwendungen
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vorschriften § 45Persönlicher Gewahrsam und Eigengeld § 46Durchsuchung und Kontrollen auf Suchtmittelmissbrauch § 47Besondere Sicherungsmaßnahmen § 48Einzelhaft § 49Fesselung und Fixierung § 50Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen § 51Festnahmerecht § 52Ärztliche Überwachung § 53Ersatz von Aufwendungen
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