Zweites Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Untersuchungshaftvollzug
Abschnitt 11 - Sicherheit und Ordnung (§§ 43 - 53) |
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__paste_bez____paste_norm__ JVollzGB II (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_II/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Zweites Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Untersuchungshaftvollzug (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_II/__paste_norm__.html)
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(1) Das Verantwortungsbewusstsein der Untersuchungsgefangenen für ein geordnetes Zusammenleben in der Justizvollzugsanstalt ist zu wecken und zu fördern.
(2) Die Pflichten und Beschränkungen, die Untersuchungsgefangenen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung der Justizvollzugsanstalt auferlegt werden, sind so zu wählen, dass sie in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Zweck stehen und die Untersuchungsgefangenen nicht mehr und nicht länger als notwendig beeinträchtigen.
§ 43Grundsatz
§ 44Verhaltens-
vorschriften § 45Persönlicher Gewahrsam und Eigengeld § 46Durchsuchung und Kontrollen auf Suchtmittelmissbrauch § 47Besondere Sicherungsmaßnahmen § 48Einzelhaft § 49Fesselung und Fixierung § 50Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen § 51Festnahmerecht § 52Ärztliche Überwachung § 53Ersatz von Aufwendungen
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vorschriften § 45Persönlicher Gewahrsam und Eigengeld § 46Durchsuchung und Kontrollen auf Suchtmittelmissbrauch § 47Besondere Sicherungsmaßnahmen § 48Einzelhaft § 49Fesselung und Fixierung § 50Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen § 51Festnahmerecht § 52Ärztliche Überwachung § 53Ersatz von Aufwendungen