Drittes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Strafvollzug
Abschnitt 4 - Verkehr mit der Außenwelt (§§ 19 - 28) |
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__paste_bez____paste_norm__ JVollzGB III (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_III/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Drittes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Strafvollzug (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_III/__paste_norm__.html)
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Die Anstaltsleiterin oder der Anstaltsleiter kann Besuche untersagen,
§ 19Pflege sozialer Beziehungen
§ 20Verbot von Besuchen
§ 21Überwachung von Besuchen
§ 22Besuche bestimmter Personen
§ 23Recht auf Schriftwechsel
§ 24Überwachung des Schriftwechsels
§ 25Weiterleitung und Aufbewahrung von Schreiben
§ 26Anhalten von Schreiben
§ 27Telefongespräche
§ 27aAndere Formen der Telekommunikation
§ 28Pakete
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Rechtsprechung zu § 20 JVollzGB III
Entscheidung zu § 20 JVollzGB III in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 20.09.2022 - 2 Ws 251/22 Corona
Justizvollzugsanstalt: Zulässigkeit von Besuchsbeschränkungen zur ...