Drittes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Strafvollzug
Abschnitt 6 - Gesundheitsfürsorge (§§ 32 - 39) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ JVollzGB III (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_III/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Drittes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Strafvollzug (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_III/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
(1) Während einer Freistellung oder eines Ausgangs haben Gefangene einen Anspruch auf Krankenbehandlung in der für sie zuständigen Justizvollzugsanstalt.
(2) Der Anspruch auf Leistungen nach § 33 ruht, solange Gefangene aufgrund eines freien Beschäftigungsverhältnisses krankenversichert sind.
§ 32Gesunde Lebensführung und Aufenthalt im Freien
§ 33Anspruch auf medizinische Leistung
§ 34Krankenhaus-
behandlung außerhalb vollzuglicher Einrichtungen § 35Anspruch auf Krankenbehandlung in besonderen Fällen § 36Medizinische Behandlung zur sozialen Eingliederung § 37Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft § 38Entbindung und Geburtsanzeige § 39Benachrichtigung bei Erkrankung oder Todesfall
Neu Gesamtansicht
behandlung außerhalb vollzuglicher Einrichtungen § 35Anspruch auf Krankenbehandlung in besonderen Fällen § 36Medizinische Behandlung zur sozialen Eingliederung § 37Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft § 38Entbindung und Geburtsanzeige § 39Benachrichtigung bei Erkrankung oder Todesfall
Querverweise
Auf § 35 JVollzGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Strafvollzug (JVollzGB III)
- Gelder, Haftkosten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge
- § 51 (Haftkostenbeitrag)