Kreditwesengesetz
Achter Abschnitt - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 61 - 65) |
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz) vom 09.12.2020
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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29.12.2020 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz) | 09.12.2020 | |
19.12.2014 | Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings | 10.12.2014 |