Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.

Kreditwesengesetz

   Achter Abschnitt - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 61 - 65)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/KWG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ KWG (https://dejure.org/gesetze/KWG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ KWG
__paste_bez__ __paste_norm__ Kreditwesengesetz (https://dejure.org/gesetze/KWG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Kreditwesengesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 64p
Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz

1Für ein Unternehmen, das auf Grund der Ausdehnung des Begriffs des Eigenhandels in § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 4 am 15. Mai 2013 zum Finanzdienstleistungsinstitut wird, gilt die Erlaubnis für den Eigenhandel und das Eigengeschäft im Sinne des § 32 Absatz 1a als zu diesem Zeitpunkt vorläufig erteilt, wenn es bis zum 14. November 2013 einen vollständigen Erlaubnisantrag nach § 32 Absatz 1 Satz 1 und 5, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 24 Absatz 4, stellt. 2Für ein Unternehmen, das nicht im Inland ansässig und kein Unternehmen im Sinne des § 53b Absatz 1 Satz 1 und 2 ist, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der vollständige Erlaubnisantrag bis zum 14. Februar 2014 zu stellen ist.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz) vom 25.03.2026 (BGBl. I Nr. 81), in Kraft getreten am 31.03.2026 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
31.03.2026
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz)25.03.2026BGBl. I Nr. 81
15.05.2013
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)07.05.2013BGBl. I S. 1162
§ 61Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute § 62Überleitungs-
bestimmungen
§ 63 § 63aSondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet § 64Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost § 64aÜbergangsvorschrift zum Risikoreduzierungs-
gesetz
§ 64bÜbergangsvorschrift zu § 24 Absatz 1d § 64cÜbergangsvorschriften zum Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz § 64d(weggefallen) § 64eÜbergangs-
vorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
§ 64fÜbergangs-
vorschriften zum Vierten Finanzmarkt-
förderungsgesetz
§ 64gÜbergangs-
vorschriften zum Finanzkonglomerate-
richtlinie-
Umsetzungsgesetz
§ 64hÜbergangs-
vorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanz-
richtlinie
§ 64iÜbergangs-
vorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-
Umsetzungsgesetz
§ 64jÜbergangs-
vorschriften zum Jahressteuergesetz 2009
§ 64kÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungs-
richtlinie
§ 64lÜbergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung § 64mÜbergangsvorschrift zum Brexit-
Steuer-
begleitgesetz
§ 64nÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Novellierung des Finanzvermittler-
und Vermögensanlagen-
rechts
§ 64oÜbergangs-
vorschriften zum EMIR-
Ausführungsgesetz
§ 64pÜbergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandels-
gesetz
§ 64qÜbergangsvorschrift zum AIFM-
Umsetzungsgesetz
§ 64rÜbergangs-
vorschriften zum CRD IV-
Umsetzungsgesetz
§ 64s(weggefallen) § 64t(weggefallen) § 64u(weggefallen) § 64vÜbergangs-
vorschriften zum Ersten Finanzmarkt-
novellierungsgesetz
§ 64w(weggefallen) § 64xÜbergangsvorschrift zum Zweiten Finanzmarkt-
novellierungsgesetz
§ 64y(weggefallen) § 65Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
Neu Gesamtansicht

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht