Die Kostenordnung ist mit Wirkung vom 01.08.2013 aufgehoben worden. Siehe nun Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Kostenordnung
Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
3. Registersachen (§§ 79 - 90) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
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§ 79Gebühren für Eintragungen in das Handels-, Partnerschafts-
oder Genossenschafts-
register § 79aVerordnungs-
ermächtigung § 80Eintragungen in das Vereinsregister § 81Eintragungen in das Güterrechtsregister § 82(weggefallen) § 83(weggefallen) § 84Eintragungen in das Schiffsregister, Schiffsurkunden § 85Eintragungen in das Schiffsbauregister § 86Anmeldungen und Anträge § 87Gebührenfreie Geschäfte des Registergerichts § 88Löschungsverfahren, Auflösungsverfahren § 89Ablichtungen und Ausdrucke § 90Registereinsicht
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oder Genossenschafts-
register § 79aVerordnungs-
ermächtigung § 80Eintragungen in das Vereinsregister § 81Eintragungen in das Güterrechtsregister § 82(weggefallen) § 83(weggefallen) § 84Eintragungen in das Schiffsregister, Schiffsurkunden § 85Eintragungen in das Schiffsbauregister § 86Anmeldungen und Anträge § 87Gebührenfreie Geschäfte des Registergerichts § 88Löschungsverfahren, Auflösungsverfahren § 89Ablichtungen und Ausdrucke § 90Registereinsicht