Die Kostenordnung ist mit Wirkung vom 01.08.2013 aufgehoben worden. Siehe nun Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Kostenordnung
| Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
| Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 35) |
| 4. Vorauszahlung und Sicherstellung (§§ 8 - 10) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 9 KostO
8 Entscheidungen zu § 9 KostO in unserer Datenbank:
- BayObLG, 07.02.1964 - BReg. 2 Z 13/64
- BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 256/02
Verzinsung von unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobenen ...
- OLG Hamburg, 21.02.2003 - 2 VAs 1/03
Zulässigkeit einer Vorschussanforderung im Justizverwaltungsverfahren
- BayObLG, 08.04.1998 - 3Z BR 354/97
Bestimmung des Grundstücksswerts eines Grundstücks
- OLG Karlsruhe, 03.01.2006 - 14 Wx 52/05
Wohnungseigentumsrechtliches Verfahren: Zustellung der Antragsschrift vor Eingang ...
- BGH, 01.04.1957 - III ZR 233/55
Rechtsmittel
- LG Osnabrück, 29.08.2000 - 14 T 27/00
- BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 117/01
Geschäftswert für die Abberufung eines Verwalters