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Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| 1. Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 12) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (https://dejure.org/gesetze/LFGG/__paste_norm__.html)
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(aufgehoben)
Aufgehoben durch das Vierte Gesetz zur Bereinigung des baden-württembergischen Landesrechts (Viertes Rechtsbereinigungsgesetz - 4. RBerG) vom 04.05.2009 (GBl. S. 195) mit Wirkung vom 01.09.2009.
§ 1(weggefallen)
§ 2(weggefallen)
§ 3(weggefallen)
§ 4(weggefallen)
§ 5Allgemeine Verfahrens-
vorschriften § 6(weggefallen) § 7Mitwirkung der Urkundsbeamten, Gerichtsvollzieher und Gemeindebediensteten § 8(aufgehoben) § 9(aufgehoben) § 10(aufgehoben) § 11Ausfertigungen und Abschriften § 12Vernehmung und Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen außerhalb eines anhängigen Verfahrens
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vorschriften § 6(weggefallen) § 7Mitwirkung der Urkundsbeamten, Gerichtsvollzieher und Gemeindebediensteten § 8(aufgehoben) § 9(aufgehoben) § 10(aufgehoben) § 11Ausfertigungen und Abschriften § 12Vernehmung und Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen außerhalb eines anhängigen Verfahrens
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