Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg
3. Teil - Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer sonstigen Handlung, einer Duldung oder einer Unterlassung verpflichten (§§ 18 - 28) |
3. Abschnitt - Besondere Fälle der Anwendung des unmittelbaren Zwangs (§§ 27 - 28) |
(1) Hat der Pflichtige eine bewegliche Sache herauszugeben oder vorzulegen, so kann der Vollstreckungsbeamte sie ihm wegnehmen.
(2) 1Wird die Sache beim Pflichtigen nicht vorgefunden, so hat er an Eides statt zu versichern, dass er die Sache nicht besitzt und auch nicht weiß, wo sie sich befindet. 2Die eidesstattliche Versicherung kann von der Vollstreckungsbehörde und vom Amtsgericht der Sachlage entsprechend geändert werden. 3§ 16 ist sinngemäß anzuwenden. 4Dem Antrag der Vollstreckungsbehörde an das Amtsgericht ist eine beglaubigte Abschrift des Verwaltungsakts beizufügen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform der Verwaltungsstruktur, zur Justizreform und zur Erweiterung des kommunalen Handlungsspielraums (Verwaltungsstruktur-Reformgesetz - VRG) vom 01.07.2004 (GBl. S. 469), in Kraft getreten am 01.01.2005.
Rechtsprechung zu § 28 LVwVG
45 Entscheidungen zu § 28 LVwVG in unserer Datenbank:
- VG Stuttgart, 03.05.2017 - 5 K 2503/17
Zuverlässigkeit einer Hundehalterin; Beschlagnahme eines gefährlichen Hundes
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.2021 - 6 S 124/19
Notwendigkeit eines Vollstreckungsauftrages; Auswirkungen seines Fehlens
Zum selben Verfahren:
- VG Freiburg, 25.10.2017 - 1 K 1793/15
Verwaltungsvollstreckung; Vollstreckungsauftrag; Abgrenzung Betreten und ...
- VG Freiburg, 25.10.2017 - 1 K 1793/15
- VG Freiburg, 08.05.2017 - 6 K 1428/17
Fortnahme und Veräußerung von Tieren; Untersagung von Tierhaltung und -betreuung
- VG Freiburg, 08.01.2019 - 5 K 6324/18
Fahrerlaubnismaßnahme bei erheblich über der höchsten im Bußgeldkatalog ...
- VG Stuttgart, 21.07.2015 - 5 K 5066/14
Anforderung von Polizeikosten und Widerspruchsgebühr für Vollstreckung von ...
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 512/19
Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung ...
- VG Freiburg, 22.02.2017 - 1 K 541/17
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachtem ...
- VG Freiburg, 16.01.2015 - 6 K 69/15
Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der Sicherstellung von Waffen und Sprengstoff
- VG Freiburg, 08.08.2008 - 1 K 1161/08
Einstweiliger Rechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis im Wege des ...
Querverweise
Auf § 28 LVwVG verweisen folgende Vorschriften:
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Polizeizwang
- § 66 (Voraussetzungen und Durchführung des unmittelbaren Zwangs)
Redaktionelle Querverweise zu § 28 LVwVG:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Falsche uneidliche Aussage und Meineid
- § 156 (Falsche Versicherung an Eides Statt) (zu § 28 II)