Markengesetz
| Teil 9 - Straf- und Bußgeldvorschriften; Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr (§§ 143 - 151) |
| Abschnitt 2 - Beschlagnahme von Waren bei der Einfuhr und Ausfuhr (§§ 146 - 151) |
(1) 1Waren, die widerrechtlich mit einer nach diesem Gesetz, nach Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder auf der Grundlage einer internationalen Übereinkunft geschützten geographischen Herkunftsangabe versehen sind, unterliegen, soweit nicht die Verordnung (EU) Nr. 608/2013 anzuwenden ist, bei ihrer Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr der Beschlagnahme zum Zwecke der Beseitigung der widerrechtlichen Kennzeichnung, sofern die Rechtsverletzung offensichtlich ist. 2Dies gilt für den Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie mit den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nur, soweit Kontrollen durch die Zollbehörden stattfinden.
(2) 1Die Beschlagnahme wird durch die Zollbehörde vorgenommen. 2Die Zollbehörde ordnet auch die zur Beseitigung der widerrechtlichen Kennzeichnung erforderlichen Maßnahmen an.
(3) Wird den Anordnungen der Zollbehörde nicht entsprochen oder ist die Beseitigung untunlich, ordnet die Zollbehörde die Einziehung der Waren an.
(4) 1Die Beschlagnahme und die Einziehung können mit den Rechtsmitteln angefochten werden, die im Bußgeldverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen die Beschlagnahme und Einziehung zulässig sind. 2Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ist die sofortige Beschwerde zulässig. 3Über die sofortige Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz) vom 11.01.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 16.01.2026 | Gesetz zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz) | 11.01.2026 | |
| 01.07.2016 | Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes | 04.04.2016 | |
| 01.09.2008 | Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums | 07.07.2008 |
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Rechtsprechung zu § 151 MarkenG
5 Entscheidungen zu § 151 MarkenG in unserer Datenbank:
- OLG Jena, 01.12.2009 - 1 Ws 445/09
Irreführung durch Kennzeichnung mit der den Gebietsnamen enthaltenden Marke
- OLG Hamburg, 14.07.2005 - 2 Ws 130/05
Markenrechtliche Ordnungswidrigkeit: Schutz geographischer Herkunftsangaben; ...
- OLG Hamm, 08.02.2005 - 4 Ws 460/04
Markengesetz; widerrechtliche Kennzeichnung; geografische Herkunftsangaben
- FG Baden-Württemberg, 24.04.2012 - 11 K 1454/09
Aussetzung der Überlassung von Waren bei der Einfuhr in das Zollgebiet der ...
- BPatG, 10.07.1998 - 33 W (pat) 73/96