Personenstandsgesetz
Kapitel 6 - Sterbefall (§§ 28 - 33) |
Abschnitt 2 - Fortführung des Sterberegisters; Todeserklärungen (§§ 32 - 33) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Personenstandsgesetz (https://dejure.org/gesetze/PStG/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 33 PStG
7 Entscheidungen zu § 33 PStG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - 3 Wx 145/18
- OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 3 Wx 146/17
Zulässigkeit der Ergänzung der im Geburtenregister unausgefüllt gebliebenen ...
- OLG Nürnberg, 24.07.2020 - 11 W 349/20
- OLG Düsseldorf, 27.07.2016 - 3 Wx 87/16
Eintragung des Vaters eines Kindes im Geburtenregister bei Nichtvorlage der ...
- OLG Zweibrücken, 09.01.2014 - 3 W 90/13
Personenstandssache: Eignung des Reisepasses zum Identitätsnachweis im Falle der ...
- OLG Zweibrücken, 09.07.2012 - 3 W 34/12
Geburtenregister: Beischreibung eines Vermerks bei ungeklärter Identität der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Zweibrücken, 23.04.2012 - 3 W 28/12
Personenstandsrecht: Eintragung eines nigerianischen Kindesvaters in der ...
- OLG Zweibrücken, 23.04.2012 - 3 W 28/12
Querverweise
Auf § 33 PStG verweisen folgende Vorschriften:
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnungsermächtigungen
- § 73 (Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen)