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Deutschland

Personenstandsgesetz

Artikel 1 des Gesetzes vom 19.02.2007 (BGBl. I S. 122), in Kraft getreten am 24.02.2007 bzw. 01.01.2009

zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2026 (BGBl. I S. 221) m.W.v. 29.07.2026

Kapitel 1

§ 1Personenstand, Aufgaben des Standesamts

§ 2Standesbeamte

Kapitel 2

§ 3Personenstandsregister

§ 4Sicherungsregister

§ 5Fortführung der Personenstandsregister

§ 6Aktenführung

§ 7Aufbewahrung

§ 8Verlust eines Personenstandsregisters

§ 9Beurkundungsgrundlagen

§ 10Auskunfts- und Nachweispflicht

Kapitel 3
Abschnitt 1

§ 11Zuständigkeit und Standesamtsvorbehalt

§ 12Anmeldung der Eheschließung

§ 12aAnmeldung der erneuten Eheschließung nach § 1305 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 13Prüfung der Ehevoraussetzungen

§ 14Eheschließung

§ 15Eintragung in das Eheregister

Abschnitt 2

§ 16Fortführung

Kapitel 4

§ 17Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters

§ 17aUmwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung

Kapitel 5
Geburt (§§ 18 - 27)
Abschnitt 1

§ 18Anzeige

§ 19Anzeige durch Personen

§ 20Anzeige durch Einrichtungen

§ 21Eintragung in das Geburtenregister

Abschnitt 2

§ 22Fehlende Angaben

§ 23Zwillings- oder Mehrgeburten

§ 24Findelkind

§ 25Person mit ungewissem Personenstand

§ 26Nachträgliche Ermittlung des Personenstandes

Abschnitt 3

§ 27Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung

Kapitel 6
Sterbefall (§§ 28 - 33)
Abschnitt 1

§ 28Anzeige

§ 29Anzeige durch Personen

§ 30Anzeige durch Einrichtungen und Behörden

§ 31Eintragung in das Sterberegister

Abschnitt 2

§ 32Fortführung

§ 33Todeserklärungen

Kapitel 7
Abschnitt 1

§ 34Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland

§ 35Begründung von Lebenspartnerschaften im Ausland

§ 36Geburten und Sterbefälle im Ausland

§ 37Geburten und Sterbefälle auf Seeschiffen

§ 38Sterbefälle in ehemaligen Konzentrationslagern

§ 39Ehefähigkeitszeugnis

§ 39a(weggefallen)

§ 40Zweifel über örtliche Zuständigkeit für Beurkundung

Abschnitt 2

§ 41Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten

§ 42(weggefallen)

§ 43Erklärungen zur Namensangleichung

§ 44Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft

§ 44aNachweise nach einer Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft

§ 45Erklärungen zur Namensführung des Kindes

§ 45aErklärung zur Reihenfolge der Vornamen

§ 45bErklärungen nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Kapitel 8
Abschnitt 1

§ 46Änderung einer Anzeige

§ 47Berichtigung nach Abschluss der Beurkundung

Abschnitt 2

§ 48Berichtigung auf Anordnung des Gerichts

§ 49Anweisung durch das Gericht

§ 50Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte

§ 51Gerichtliches Verfahren

§ 52Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung

§ 53Wirksamwerden gerichtlicher Entscheidungen; Beschwerde

Kapitel 9
Abschnitt 1

§ 54Beweiskraft der Personenstandsregister und -urkunden

§ 55Personenstandsurkunden

§ 56Allgemeine Vorschriften für die Ausstellung von Personenstandsurkunden

§ 57Eheurkunde

§ 58Lebenspartnerschaftsurkunde

§ 59Geburtsurkunde

§ 60Sterbeurkunde

Abschnitt 2

§ 61Allgemeine Vorschriften für die Benutzung

§ 62Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

§ 63Benutzung in besonderen Fällen

§ 64Sperrvermerke

§ 65Benutzung durch Behörden und Gerichte

§ 66Benutzung für wissenschaftliche Zwecke

§ 67Zentrale Register

§ 68Datenaustausch zwischen Standesämtern, Behörden und Gerichten

§ 68aRechte der betroffenen Person

Kapitel 10

§ 69Erzwingung von Anzeigen

§ 70Bußgeldvorschriften

§ 71Personenstandsbücher aus Grenzgebieten

§ 72(weggefallen)

Kapitel 11

§ 73Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 74Rechtsverordnungen der Landesregierungen

Kapitel 12

§ 75Übergangsbeurkundung

§ 76Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Altregister

§ 77Fortführung, Aufbewahrung und Benutzung der Familienbücher

§ 78Übergangsregelung

§ 79Altfallregelung

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