Deutsches Recht trifft KI-Power:
Doctrine jetzt kostenlos testen.
Personenstandsgesetz
| Kapitel 2 - Führung der Personenstandsregister (§§ 3 - 10) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Personenstandsgesetz (https://dejure.org/gesetze/PStG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 6 PStG
5 Entscheidungen zu § 6 PStG in unserer Datenbank:
- AG Amberg, 11.03.2018 - UR III 8/17
Einsicht in die Sammelakte des Personenstandsregisters (hier: Familienbuch)
Zum selben Verfahren:
- OLG Nürnberg, 09.10.2018 - 11 W 717/18
Einsichtsrecht in Register
- OLG Nürnberg, 09.10.2018 - 11 W 717/18
- OLG Oldenburg, 02.08.2021 - 12 W 99/19
Zulässigkeit der Beurkundung der Eheschließung eines anerkannten Flüchtlings ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2011 - 11 S 9.11
Erteilung einer Duldung zur Eheschließung
- AG Hamburg, 10.02.2011 - 60 III 209/10
Querverweise
Auf § 6 PStG verweisen folgende Vorschriften:
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Besondere Beurkundungen
- Verordnungsermächtigungen
- § 73 (Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen)