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Personenstandsgesetz

   Kapitel 10 - Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten (§§ 69 - 72)   
Gliederung
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Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 72

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) mit Wirkung vom 15.08.2013 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
15.08.2013
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes07.08.2013BGBl. I S. 3154

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Rechtsprechung zu § 72 PStG

3 Entscheidungen zu § 72 PStG in unserer Datenbank:

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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 72 PStG:

    Kostenordnung (KostO) 
      Gerichtskosten
        Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
          6. Sonstige Angelegenheiten
            § 127 I (Personenstandsangelegenheiten)
Was ist das?

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