(1) 1In den Fällen des § 9 Abs. 1 kann derjenige, gegenüber dem die Polizei eine Maßnahme getroffen hat, eine angemessene Entschädigung für den ihm durch die Maßnahme entstandenen Schaden verlangen. 2Bei der Bemessung sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere Art und Vorhersehbarkeit des Schadens und ob der Geschädigte oder sein Vermögen durch die Maßnahme der Polizei geschützt worden sind. 3Haben Umstände, die der Geschädigte zu vertreten hat, auf die Entstehung oder Erhöhung des Schadens eingewirkt, so hängt der Umfang des Ausgleichs insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem Geschädigten oder durch die Polizei verursacht worden ist.
(2) Soweit die Entschädigungspflicht wegen Maßnahmen nach § 9 Abs. 1 in besonderen gesetzlichen Vorschriften geregelt ist, finden diese Vorschriften Anwendung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes vom 18.11.2008 (GBl. S. 390), in Kraft getreten am 22.11.2008.
Rechtsprechung zu § 55 PolG bis 16.01.2021
14 Entscheidungen zu § 55 PolG bis 16.01.2021 in unserer Datenbank:
- LG Stuttgart, 05.11.2020 - 7 O 109/20 Corona
Kein allgemeiner Corona-Entschädigungsanspruch
- BVerwG, 17.12.2015 - 8 B 10.15
Amtshaftung; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspielstaatsvertrag 2008; Kollegialgericht; ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.2015 - 6 S 2234/13
Erledigte sportwettenrechtliche Untersagungsverfügung; ...
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.2015 - 6 S 2234/13
- LG Heilbronn, 29.04.2020 - 4 O 82/20 Corona
Eilverfahren - keine Entschädigung wegen Betriebsschließung (hier: Friseursalon) ...
- VG Freiburg, 30.11.2010 - 3 K 1259/08
Sperrung am Kahlenberg nach Tagesbruch zu Recht angeordnet
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.2012 - 1 S 1401/11
Störereigenschaft des Eigentümers eines Grundstücks, auf dem die Gefahr eines ...
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.2012 - 1 S 1401/11
- OLG Karlsruhe, 18.07.2001 - 7 U 125/00
Amtshaftung - Verdachterregung durch unbeteiligten Dritten - Zulässigkeit - ...
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89
Polizeiliche Abwehrmaßnahme gegen Anscheinsstörer; Grundwasserverunreinigung - ...
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07
Keine Pflicht zur Heranziehung aller Bestattungspflichtigen
- VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 2 S 2757/95
Keine Gebührenerhebung ohne Gebührensatzung