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Preisklauselgesetz

Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/PreisKlG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ PreisKlG (https://dejure.org/gesetze/PreisKlG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ PreisKlG
__paste_bez__ __paste_norm__ Preisklauselgesetz (https://dejure.org/gesetze/PreisKlG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Preisklauselgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 6
Verträge mit Gebietsfremden

Zulässig sind Preisklauseln in Verträgen von gebietsansässigen Unternehmern (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches) mit Gebietsfremden.

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Querverweise

Auf § 6 PreisKlG verweisen folgende Vorschriften:

Was ist das?

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