Hat eine Person ("der Gläubiger") aufgrund eines außervertraglichen Schuldverhältnisses eine Forderung gegen eine andere Person ("den Schuldner") und hat ein Dritter die Verpflichtung, den Gläubiger zu befriedigen, oder befriedigt er den Gläubiger aufgrund dieser Verpflichtung, so bestimmt das für die Verpflichtung des Dritten gegenüber dem Gläubiger maßgebende Recht, ob und in welchem Umfang der Dritte die Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner nach dem für deren Beziehungen maßgebenden Recht geltend zu machen berechtigt ist.
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Rechtsprechung zu Art. 19 Rom-II-VO
26 Entscheidungen zu Art. 19 Rom-II-VO in unserer Datenbank:
- EuGH, 17.05.2023 - C-264/22
Fonds de Garantie des Victimes des Actes de Terrorisme und d'Autres Infractions - ...
- BGH, 05.07.2023 - IV ZR 375/21
Verkehrsunfall eines rumänischen Gespanns in Deutschland: Anwendbares Recht auf ...
- BGH, 03.03.2021 - IV ZR 312/19
Anwendung deutschen Rechts auf den Innenausgleich zwischen dem deutschen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Bamberg, 22.10.2019 - 5 U 40/19
Deckungsumfang für tschechischen Schwertransporter
- OLG Bamberg, 22.10.2019 - 5 U 40/19
- OLG Karlsruhe, 20.08.2021 - 12 U 155/21
Anwendung deutschen Rechts auf den Innenausgleich zweier ausländischer ...
- OLG Celle, 05.02.2020 - 14 U 163/19
Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall; Dasselbe Recht für dasselbe ...
- OLG Karlsruhe, 15.01.2024 - 22 U 1/21
Schadensersatz aus einem Schiffsunfall auf dem Rhein
- OLG Saarbrücken, 14.01.2021 - 4 U 14/20
1. Die Frage, ob dem im Außenverhältnis gegenüber dem Geschädigten regulierenden ...
- AG Mettmann, 01.10.2019 - 25 C 77/19
Verkehrsunfall - Innenausgleich im Rahmen eines Gespannregresses