Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135) |
Fünfter Abschnitt - Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (§§ 88 - 94) |
Zweiter Unterabschnitt - Selbständige Tätigkeit (§§ 93 - 94) |
(1) Als Gründungszuschuss wird für die Dauer von sechs Monaten der Betrag geleistet, den die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer als Arbeitslosengeld zuletzt bezogen hat, zuzüglich monatlich 300 Euro.
(2) 1Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe von monatlich 300 Euro geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt. 2Bestehen begründete Zweifel an der Geschäftstätigkeit, kann die Agentur für Arbeit verlangen, dass ihr erneut eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorgelegt wird.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 |
Rechtsprechung zu § 94 SGB III
52 Entscheidungen zu § 94 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Bayern, 07.07.2016 - L 9 AL 207/14
Tragfähigkeitsprognose für Folge-Gründungszuschuss
- LSG Bayern, 12.07.2018 - L 1 LW 8/16
Gründungszuschuss stellt eine einem Erwerbsersatzeinkommen vergleichbare Leistung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2018 - L 9 AL 192/16
Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses für die Aufnahme einer ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - L 9 AL 83/14
Anspruch auf einen Gründungszuschuss nach Existenzgründung nach dem SGB III ; ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - L 18 AL 66/17
Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Übernahme der Kosten einer ...
- LSG Hessen, 19.02.2021 - L 7 AL 64/19
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2016 - L 18 AL 50/15
Ermessen des Leistungsträgers bei der Bemessung der Dauer des Gründungszuschusses
- LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2015 - L 1 AL 33/14
Anspruch auf Weitergewährung des Gründungszuschusses
- BSG, 07.05.2014 - B 12 KR 2/12 R
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - hauptberuflich selbstständig ...
- LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 70/14
Gewährung von Gründungszuschuss
Querverweise
Auf § 94 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Finanzierung
- Beiträge
- Beitragspflichtige Einnahmen der Mitglieder
- § 240 (Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder)