Viertes Buch Sozialgesetzbuch
- Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -
| Vierter Abschnitt - Träger der Sozialversicherung (§§ 29 - 90a) |
| Erster Titel - Verfassung (§§ 29 - 42) |
(1) 1Solange und soweit die Wahl zu Selbstverwaltungsorganen nicht zustande kommt oder Selbstverwaltungsorgane sich weigern, ihre Geschäfte zu führen, werden sie auf Kosten des Versicherungsträgers durch die Aufsichtsbehörde selbst oder durch Beauftragte geführt. 2Die Verpflichtung der Aufsichtsbehörde, die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane zu berufen, wenn eine Wahl nicht zustande kommt, bleibt unberührt.
(2) 1Sind der Geschäftsführer und sein Stellvertreter oder ein Mitglied der Geschäftsführung für längere Zeit an der Ausübung ihres Amtes verhindert oder ist ihr Amt längere Zeit unbesetzt, kann der Vorstand einen leitenden Beschäftigten des Versicherungsträgers mit der vorübergehenden Wahrnehmung dieses Amtes beauftragen; bei einer Geschäftsführung erstreckt sich die Wahrnehmung des Amtes nicht auf den Vorsitz. 2Die Beauftragung ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
versammlung, Verwaltungsrat § 34Satzung § 35Vorstand § 35aVorstand bei Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie Ersatzkassen § 36Geschäftsführer § 36aBesondere Ausschüsse § 37Verhinderung von Organen § 38Beanstandung von Rechtsverstößen § 39Versichertenälteste und Vertrauenspersonen § 40Ehrenämter § 41Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen § 42Haftung
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 37 SGB IV
19 Entscheidungen zu § 37 SGB IV in unserer Datenbank:
- BSG, 18.05.2021 - B 1 A 2/20 R
Zahlungen der Krankenkassen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 1 KR 127/16
Gesundheitsförderung in Lebenswelten - Selbstverwaltungsrecht - Beauftragung der ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 1 KR 127/16
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 14/18 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheids - ...
- BSG, 04.11.2021 - B 6 A 2/20 R
Aufsichtsrecht - vertragsärztliche Versorgung - keine Klagebefugnis der ...
- BSG, 27.11.2014 - B 3 KR 6/13 R
Krankenversicherung - Schiedsverfahren - erstinstanzliche Zuständigkeit der ...
- BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 84/97 R
Besetzung der Richterbank - ehrenamtlicher Richter - Angelegenheit des ...
- LSG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - L 4 KR 2992/08
Krankenkassenwahlrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verstoß gegen ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 16 KR 9/11
Krankenversicherung
- EuGH, 11.06.2009 - C-300/07
Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06
Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen
- OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06
Querverweise
Auf § 37 SGB IV verweisen folgende Vorschriften:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Verbände der Krankenkassen
- § 209 (Verwaltungsrat der Landesverbände)