Zu § 105 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung. Synopse
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
| Teil 2 - Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) (§§ 90 - 150a) |
| Kapitel 2 - Grundsätze der Leistungen (§§ 99 - 108) |
(1) Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden als Sach-, Geld- oder Dienstleistung erbracht.
(2) Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung und Unterstützung in Angelegenheiten der Leistungen der Eingliederungshilfe sowie in sonstigen sozialen Angelegenheiten.
(3) 1Leistungen zur Sozialen Teilhabe können mit Zustimmung der Leistungsberechtigten auch in Form einer pauschalen Geldleistung erbracht werden, soweit es dieser Teil vorsieht. 2Die Träger der Eingliederungshilfe regeln das Nähere zur Höhe und Ausgestaltung der Pauschalen.
(4) 1Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden auf Antrag auch als Teil eines Persönlichen Budgets ausgeführt. 2Die Vorschrift zum Persönlichen Budget nach § 29 ist insoweit anzuwenden.
berechtigung, Verordnungs-
ermächtigung § 100Eingliederungshilfe für Ausländer § 101Eingliederungshilfe für Deutsche im Ausland § 102Leistungen der Eingliederungshilfe § 103Regelung für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf § 104Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles § 105Leistungsformen § 106Beratung und Unterstützung § 107Übertragung, Verpfändung oder Pfändung, Auswahlermessen § 108Antragserfordernis
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Rechtsprechung zu § 105 SGB IX
52 Entscheidungen zu § 105 SGB IX in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 06.07.2026 - L 2 SO 1823/26
- LSG Baden-Württemberg, 23.04.2026 - L 7 SO 2194/24
Zum selben Verfahren:
- SG Heilbronn, 26.06.2024 - S 3 SO 2208/23
Behindertenrecht - Eingliederungshilfe - Ferienfreizeit für ein behindertes Kind ...
- SG Heilbronn, 26.06.2024 - S 3 SO 2208/23
- LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - L 8 SO 33/20
Auswahlermessen des Sozialhilfeträgers bei der Betreuung und Unterbringung eines ...
- LSG Baden-Württemberg, 21.01.2026 - L 2 SO 1848/25
- LSG Baden-Württemberg, 08.05.2025 - L 2 SO 224/25
Begrenzung der Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe auf deren ...
- VG Berlin, 12.08.2021 - 22 K 224.20
Erfolglose Klage auf Gewährung einer in der Vergangenheit bewilligten pauschalen ...
- LSG Hamburg, 23.12.2025 - L 4 SO 108/25
- BGH, 05.05.2021 - XII ZB 580/20
Zur Frage, ob der Aufenthalt des Betreuten in der konkreten Wohnform dem ...
- OVG Thüringen, 29.04.2020 - 3 EN 254/20 Corona
Corona-Pandemie: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in besonderen ...
Querverweise
Auf § 105 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
- Soziale Teilhabe
- § 116 (Pauschale Geldleistung, gemeinsame Inanspruchnahme)