Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
| Teil 2 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) (§§ 68 - 160) |
| Kapitel 2 - Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber (§§ 71 - 79) |
(1) Im Rahmen der Erfüllung der Beschäftigungspflicht sind in angemessenem Umfang zu beschäftigen
(2) 1Arbeitgeber mit Stellen zur beruflichen Bildung, insbesondere für Auszubildende, haben im Rahmen der Erfüllung der Beschäftigungspflicht einen angemessenen Anteil dieser Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. 2Hierüber ist mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93 und der Schwerbehindertenvertretung zu beraten.
arbeitsplatzzahl § 75Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen § 76Mehrfachanrechnung § 77Ausgleichsabgabe § 78Ausgleichsfonds § 79Verordnungs-
ermächtigungen
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Rechtsprechung zu § 72 SGB IX a.F.
44 Entscheidungen zu § 72 SGB IX a.F. in unserer Datenbank:
- LAG München, 11.10.2016 - 9 TaBV 50/16
Auskunftsanspruch des örtlichen Betriebsrats eines Unternehmens mit mehreren ...
- VG Aachen, 09.03.2017 - 2 K 596/15
Altenpflegeeinrichtung; Berufsausübungsregelung; Pflegeplätze; Wohnqualität; ...
- VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.4103
Die wesentlichen Aspekte eines besonderen Auswahlverfahrens für die Zulassung zum ...
- BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 62/13
Schwerbehindertenvertretung - Konzern
- LAG München, 28.07.2016 - 3 TaBV 91/15
Anspruch des Betriebsrats auf Übermittlung einer Kopie des Verzeichnisses der ...
- LAG München, 28.07.2016 - 3 TaBV 90/15
Anspruch auf Überlassung einer Kopie des Verzeichnisses über Schwerbehinderte zur ...
- LAG München, 11.10.2016 - 9 TaBV 49/16
Auskunft des örtlichen Betriebsrats über die im Unternehmen beschäftigten ...
- LSG Hamburg, 07.09.2016 - L 2 R 73/15
Anspruch eines Gehörlosen auf Rente wegen Erwerbsminderung bis zur verbindlichen ...
- LAG München, 12.10.2016 - 8 TaBV 39/16
Vorlageanspruch des Betriebsrats betreffend Unterlagen über die Beschäftigung ...
- VG Köln, 27.05.2011 - 27 K 5387/09
Kostenübernahme für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch die ...
Querverweise
Auf § 72 SGB IX a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- (SGB IX a.F.)
- Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
- Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
- § 76 (Mehrfachanrechnung)
- Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat, Schwerbehindertenvertretung, Beauftragter des Arbeitgebers