Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 4b) |
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__paste_bez____paste_norm__ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (https://dejure.org/gesetze/SGB_V/__paste_norm__.html)
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Abweichungen von den Regelungen des Verwaltungsverfahrens gemäß den §§ 266, 267 und 269 durch Landesrecht sind ausgeschlossen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten vom 22.03.2024
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
26.03.2024 | Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten | 22.03.2024 | |
01.04.2020 | Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz) | 22.03.2020 | |
28.03.2020 | Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite | 27.03.2020 | |
01.04.2007 | Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) | 26.03.2007 |
§ 1Solidarität und Eigenverantwortung
§ 2Leistungen
§ 2aLeistungen an behinderte und chronisch kranke Menschen
§ 2bGeschlechts- und altersspezifische Besonderheiten
§ 3Solidarische Finanzierung
§ 4Krankenkassen
§ 4aWettbewerb der Krankenkassen, Verordnungs-
ermächtigung § 4bSonderregelungen zum Verwaltungsverfahren
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ermächtigung § 4bSonderregelungen zum Verwaltungsverfahren
Rechtsprechung zu § 4b SGB V
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