Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
- Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
Erstes Kapitel - Verwaltungsverfahren (§§ 1 - 66) |
Zweiter Abschnitt - Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren (§§ 8 - 30) |
Zweiter Titel - Fristen, Termine, Wiedereinsetzung (§§ 26 - 28) |
(1) 1Hat ein Leistungsberechtigter von der Stellung eines Antrages auf eine Sozialleistung abgesehen, weil ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht worden ist, und wird diese Leistung versagt oder ist sie zu erstatten, wirkt der nunmehr nachgeholte Antrag bis zu einem Jahr zurück, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Monats gestellt ist, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist. 2Satz 1 gilt auch dann, wenn der Antrag auf die zunächst geltend gemachte Sozialleistung zurückgenommen wird.
(2) Absatz 1 gilt auch dann, wenn der rechtzeitige Antrag auf eine andere Leistung aus Unkenntnis über deren Anspruchsvoraussetzung unterlassen wurde und die zweite Leistung gegenüber der ersten Leistung, wenn diese erbracht worden wäre, nachrangig gewesen wäre.
Fassung aufgrund des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 12.06.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.07.2020 | Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 12.06.2020 |
Rechtsprechung zu § 28 SGB X
159 Entscheidungen zu § 28 SGB X in unserer Datenbank:
- VG Lüneburg, 26.03.2018 - 4 A 395/17
Rückwirkende Bewilligung von Wohngeld nach § 25 Abs. 3 WoGG
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2017 - L 2 SO 5175/15
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Kenntnisgrundsatz - ...
- BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 16/09 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - verspätete ...
- LSG Schleswig-Holstein, 11.11.2021 - L 6 AS 26/20
Zum selben Verfahren:
- BSG - B 4 AS 86/21 R (anhängig)
Ist bei einem gemäß § 28 SGB X nachgeholten Antrag auf Leistungen nach dem SGB II ...
- BSG - B 4 AS 86/21 R (anhängig)
- LSG Baden-Württemberg, 25.07.2014 - L 12 AS 4500/13
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - rückwirkende Aufhebung einer ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2021 - L 18 AS 132/21
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - Antrag auf Alg nach dem ...
- SG Karlsruhe, 21.11.2018 - S 4 AS 2297/18
Antrag auf Kinderzuschlag - nicht grundsätzlich zugleich Antrag auf Alg II - ...
- BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 29/13 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3 ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 200/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufstocker - Antrag auf Arbeitslosengeld nach ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 200/11
Querverweise
Auf § 28 SGB X verweisen folgende Vorschriften:
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
- Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
- Zuständigkeit und Verfahren
- § 40 (Anwendung von Verfahrensvorschriften)