Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
- Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
| Erstes Kapitel - Verwaltungsverfahren (§§ 1 - 66) |
| Zweiter Abschnitt - Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren (§§ 8 - 30) |
| Zweiter Titel - Fristen, Termine, Wiedereinsetzung (§§ 26 - 28) |
(1) 1Hat ein Leistungsberechtigter von der Stellung eines Antrages auf eine Sozialleistung abgesehen, weil ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht worden ist, und wird diese Leistung versagt oder ist sie zu erstatten, wirkt der nunmehr nachgeholte Antrag bis zu einem Jahr zurück, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Monats gestellt ist, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist. 2Satz 1 gilt auch dann, wenn der Antrag auf die zunächst geltend gemachte Sozialleistung zurückgenommen wird.
(2) Absatz 1 gilt auch dann, wenn der rechtzeitige Antrag auf eine andere Leistung aus Unkenntnis über deren Anspruchsvoraussetzung unterlassen wurde und die zweite Leistung gegenüber der ersten Leistung, wenn diese erbracht worden wäre, nachrangig gewesen wäre.
Fassung aufgrund des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 12.06.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2020 | Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 12.06.2020 |
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Rechtsprechung zu § 28 SGB X
189 Entscheidungen zu § 28 SGB X in unserer Datenbank:
- BSG, 06.06.2023 - B 4 AS 86/21 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Schleswig-Holstein, 11.11.2020 - L 6 AS 26/20
- LSG Schleswig-Holstein, 11.11.2021 - L 6 AS 26/20
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2021 - L 18 AS 132/21
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - Antragstellung beim ...
- BSG, 11.07.2024 - B 4 AS 11/23 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2024 - L 12 AS 116/23
Brillengläser vom Jobcenter - oder: das Jobcenter als Ausfallbürge der ...
- VG Lüneburg, 26.03.2018 - 4 A 395/17
Frist; rückwirkend; Transferleistung; Wohngeld
- SG Karlsruhe, 21.11.2018 - S 4 AS 2297/18
Antrag auf Kinderzuschlag - nicht zugleich Antrag auf Alg II - ...
- BSG, 12.12.2024 - B 12 R 10/22 R
War für die nach § 231 Absatz 4b SGB VI eingeführte Rückwirkung einer Befreiung ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2024 - L 12 SO 243/23
Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ...
Querverweise
Auf § 28 SGB X verweisen folgende Vorschriften:
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
- Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
- Zuständigkeit und Verfahren
- § 40 (Anwendung von Verfahrensvorschriften)