Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch
- Soziale Entschädigung - (SGB XIV)
Kapitel 7 - Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (§§ 71 - 81) |
Abschnitt 2 - Umfang der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (§§ 74 - 76) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB XIV) (https://dejure.org/gesetze/SGB_XIV/__paste_norm__.html)
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Geschädigte erhalten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit im Sinne des Abschnitts 1
1. | Leistungen bei Pflegebedürftigkeit entsprechend dem Vierten Kapitel des Elften Buches, | |
2. | ergänzende Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 75, | |
3. | Leistungen bei Pflegebedürftigkeit im Arbeitgebermodell nach § 76. |
§ 74Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
§ 75Ergänzende Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
§ 76Häusliche Pflege im Arbeitgebermodell
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