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Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg
| Erster Teil - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 4) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (https://dejure.org/gesetze/StiftG/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Änderung des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg und weiterer Vorschriften vom 27.06.2023 (GBl. S. 229) mit Wirkung vom 01.07.2023.
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Rechtsprechung zu § 2 StiftG
4 Entscheidungen zu § 2 StiftG in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 16.04.2015 - 3 K 2544/13
Frage des weltlichen oder kirchlichen Status einer Stiftung
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 1 S 2859/06
Statusfeststellung einer Stiftung; Zuordnung zur Kirche i.S.v. Art. 140 GG i.V.m. ...
Zum selben Verfahren:
- VG Sigmaringen, 26.09.2006 - 9 K 2042/05
Streit um Einordnung einer caritativen Stiftung als kirchliche Stiftung.
- VG Sigmaringen, 26.09.2006 - 9 K 2042/05
- VG Sigmaringen, 26.09.2006 - 9 K 483/06
Genehmigung der Satzungsänderung einer kirchlichen Stiftung