Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.

Straßengesetz

   Erster Teil - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 42)   
   6. Abschnitt - Kreuzungen und Umleitungen (§§ 29 - 35)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/StrG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ StrG (https://dejure.org/gesetze/StrG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ StrG
__paste_bez__ __paste_norm__ Straßengesetz (https://dejure.org/gesetze/StrG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Straßengesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 34
Verordnungsermächtigung

(1) Das Ministerium kann durch Rechtsverordnung näher bestimmen

1. den Umfang der Kosten nach §§ 30 und 32;
2. welche Straßenanlagen zur Kreuzungsanlage und welche Teile einer Kreuzung nach § 31 Abs. 2 und 3 zu der einen oder der anderen Straße gehören;
3. welche Anlagen einer Straße oder eines Gewässers zur Kreuzungsanlage nach § 32 gehören;
4. die Berechnung und die Zahlung von Ablösebeträgen nach § 31 Abs. 3 und nach § 33 Abs. 2.

(2) Rechtsverordnungen nach Absatz 1 ergehen im Einvernehmen mit dem Umweltministerium, soweit sie Kreuzungen mit Gewässern betreffen.

Fassung aufgrund der Siebten Verordnung des Innenministeriums zur Anpassung des Landesrechts an die geänderten Geschäftsbereiche und Bezeichnungen der Ministerien (7. Anpassungsverordnung) vom 25.04.2007 (GBl. S. 252), in Kraft getreten am 16.06.2007.

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht