Umwandlungsgesetz
Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122m) |
Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122m) |
Sechster Abschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine (§§ 99 - 104a) |
Zitiervorschläge
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§ 99Möglichkeit der Verschmelzung
§ 100Prüfung der Verschmelzung
§ 101Vorbereitung der Mitglieder-
versammlung § 102Durchführung der Mitglieder-
versammlung § 103Beschluß der Mitglieder-
versammlung § 104Bekanntmachung der Verschmelzung § 104aAusschluß der Barabfindung in bestimmten Fällen
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versammlung § 103Beschluß der Mitglieder-
versammlung § 104Bekanntmachung der Verschmelzung § 104aAusschluß der Barabfindung in bestimmten Fällen