Waffengesetz
| Abschnitt 3 - Sonstige waffenrechtliche Vorschriften (§§ 43 - 50) |
(weggefallen)
Aufgehoben durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz) vom 17.02.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2020 | Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz) | 17.02.2020 | |
| 25.07.2009 | Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes | 17.07.2009 |
pflichten § 45Rücknahme und Widerruf § 46Weitere Maßnahmen § 47Verordnungen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen oder zur Angleichung an Gemeinschaftsrecht § 48Sachliche Zuständigkeit § 49Örtliche Zuständigkeit § 50(weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 43a WaffG
5 Entscheidungen zu § 43a WaffG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 17.11.2016 - 6 C 36.15
Anlass der Speicherung; Bundeszentralregister; Dispositionsbefugnis; Eintragung; ...
- VG Köln, 13.03.2014 - 13 K 7438/13
Identitätsnachweis eines Waffenbesitzers bei seiner Auskunftsanfrage gegenüber ...
- VG Köln, 13.03.2014 - 13 K 7883/13
Nachweis der Identität in der vom BVA verlangten qualifizierten Form i.R. eines ...
- VG Köln, 13.03.2014 - 13 K 162/14
Identitätsnachweis eines Waffenbesitzers bei seinem Auskunftsanspruch gegenüber ...
- VG Köln, 13.03.2014 - 13 K 3624/13
Identitätsnachweis eines Waffenbesitzers bei seinem Auskunftsanspruch gegenüber ...