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Wechselgesetz
| 1. Teil - Gezogener Wechsel (Art. 1 - 74) |
| 4. Abschnitt - Wechselbürgschaft (Art. 30 - 32) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Wechselgesetz (https://dejure.org/gesetze/WechselG/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu Art. 30 WechselG
8 Entscheidungen zu Art. 30 WechselG in unserer Datenbank:
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 208/05
KLACID PRO
- BGH, 14.01.1975 - VI ZR 139/73
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches aus abgetretenem Recht - Übergabe ...
- BGH, 13.04.1959 - III ZR 144/57
Rechtsmittel
- AG Bühl, 16.12.2011 - 3 C 165/10
Wechsel: Erfordernis der Schriftform hinsichtlich der Ausfüllungsermächtigung ...
- OLG Saarbrücken, 05.02.1997 - 1 U 468/96
Verjährung von Wechselforderungen
- BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57
Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter ...
- BGH, 07.07.1977 - III ZR 111/75
Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Wechsel-Einlösungsverpflichtung - ...
- OLG Karlsruhe, 13.08.1999 - 3 U 13/99
Querverweise
Auf Art. 30 WechselG verweisen folgende Vorschriften:
- Wechselgesetz (WechselG)
- Eigener Wechsel
- Art. 77
Redaktionelle Querverweise zu Art. 30 WechselG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Bürgschaft
- § 765 (Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft)