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Wirtschaftsstrafgesetz 1954

   3. Abschnitt - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 15 - 23)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/WiStG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ WiStG (https://dejure.org/gesetze/WiStG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ WiStG
__paste_bez__ __paste_norm__ Wirtschaftsstrafgesetz 1954 (https://dejure.org/gesetze/WiStG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Wirtschaftsstrafgesetz 1954
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§ 21
Begriffsbestimmung

Wirtschaftsstrafgesetz in der früher geltenden Fassung im Sinne der §§ 15 bis 18 ist das Wirtschaftsstrafgesetz vom 26. Juli 1949 (Gesetzblatt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes S. 193) mit seinen weiteren Fassungen, die durch die Erstreckungsverordnung vom 24. Januar 1950 (Bundesgesetzbl. S. 24), das Gesetz zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes vom 29. März 1950 (Bundesgesetzbl. S. 78), das Gesetz zur Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes vom 30. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 223), das Gesetz zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes vom 25. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 188) und das Gesetz zur Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes vom 17. Dezember 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 805) bestimmt sind.

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