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Zustellungsverordnung

   Kapitel IV - Schlussbestimmungen (Art. 17 - 26)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/ZVO/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ ZVO (https://dejure.org/gesetze/ZVO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ ZVO
__paste_bez__ __paste_norm__ Zustellungsverordnung (https://dejure.org/gesetze/ZVO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Zustellungsverordnung
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

Art. 17
Durchführungsbestimmungen

Die Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Elemente dieser Verordnung wie die Aktualisierung oder technische Anpassung der Formblätter in den Anhängen I und II werden nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle gemäß Artikel 18 Absatz 2 erlassen.

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