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Zustellungsverordnung
| Kapitel IV - Schlussbestimmungen (Art. 17 - 26) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Zustellungsverordnung (https://dejure.org/gesetze/ZVO/__paste_norm__.html)
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Die Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Elemente dieser Verordnung wie die Aktualisierung oder technische Anpassung der Formblätter in den Anhängen I und II werden nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle gemäß Artikel 18 Absatz 2 erlassen.
Art. 17Durchführungs-
bestimmungen Art. 18Ausschuss Art. 19Nichteinlassung des Beklagten Art. 20Verhältnis zu von den Mitgliedstaaten geschlossenen Übereinkünften oder Vereinbarungen Art. 21Prozesskostenhilfe Art. 22Datenschutz Art. 23Mitteilung und Veröffentlichung Art. 24Überprüfung Art. 25Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 Art. 26Inkrafttreten
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bestimmungen Art. 18Ausschuss Art. 19Nichteinlassung des Beklagten Art. 20Verhältnis zu von den Mitgliedstaaten geschlossenen Übereinkünften oder Vereinbarungen Art. 21Prozesskostenhilfe Art. 22Datenschutz Art. 23Mitteilung und Veröffentlichung Art. 24Überprüfung Art. 25Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 Art. 26Inkrafttreten
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