Zustellungsverordnung

   Kapitel IV - Schlussbestimmungen (Art. 17 - 26)   
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Textdarstellung

  

Art. 26
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 13. November 2008 mit Ausnahme des Artikels 23, der ab dem 13. August 2008 gilt.

Rechtsprechung zu Art. 26 ZVO

Entscheidung zu Art. 26 ZVO in unserer Datenbank:

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