Der "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" hieß bis zum 30.11.2009 "Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" und hatte eine abweichende Artikelabfolge. Die vorliegende, aktuelle Fassung beruht auf dem Lissabon-Vertrag.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Dritter Teil - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197) |
Titel II - Der freie Warenverkehr (Art. 28 - 37) |
Kapitel 3 - Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten (Art. 34 - 37) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu Art. 34 AEUV
619 Entscheidungen zu Art. 34 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 07.03.2024 - C-558/22
Fallimento Esperia und GSE
- EuGH, 18.01.2024 - C-367/21
Hewlett Packard Development Company
- BGH, 18.11.2021 - I ZR 214/18
Gewinnspielwerbung II - Wettbewerbsverstoß durch Versandapotheke: Werbung für das ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 20.02.2020 - I ZR 214/18
Vorlage an den EuGH: Teilnahme an einem Gewinnspiel durch Einreichung eines ...
- OLG Frankfurt, 26.07.2018 - 6 U 112/17
Möglichkeit zur Teilnahme an einem Gewinnspiel als unzulässige Werbegabe zu einem ...
- BGH, 20.02.2020 - I ZR 214/18
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17
Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 18.06.2019 - C-591/17
Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch ...
- EuGH, 18.06.2019 - C-591/17
- EuGH, 23.03.2023 - C-662/21
Booky.fi
- EuGH, 19.11.2020 - C-663/18
Ein Mitgliedstaat darf die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18
B S und C A (Commercialisation du cannabidiol - CBD)
- Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18
Art. 34 AEUV in Nachschlagewerken
- Art. 34 AEUV wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Cassis-de-Dijon-Entscheidung
- Keck-Entscheidung
Querverweise
Auf Art. 34 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Die internen Politiken und Maßnahmen der Union
- Der freie Warenverkehr
- Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten
- Art. 36 (ex-Artikel 30 EGV)