Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 8 - Dienstvertrag und ähnliche Verträge (§§ 611 - 630h) |
| Untertitel 1 - Dienstvertrag (§§ 611 - 630) |
1Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. 2Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. 3Das Zeugnis kann mit Einwilligung des Verpflichteten in elektronischer Form erteilt werden. 4Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.
Fassung aufgrund des Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 23.10.2024
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) | 23.10.2024 | |
| 01.01.2003 | Drittes Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften | 24.08.2002 | |
| 01.08.2001 | Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr | 13.07.2001 |
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Rechtsprechung zu § 630 BGB
663 Entscheidungen zu § 630 BGB in unserer Datenbank:
- LAG Hamm, 17.09.2026 - 9 Ta 209/26
Qualifiziertes Zeugnis, Vorschlagsrecht, Zwangsvollstreckung, Vollstreckbarkeit, ...
- ArbG Siegburg, 23.01.2025 - 5 Ca 1465/24
Sozialarbeiter mit Kinderpornos - und das Arbeitszeugnis
- AG Kleve, 15.06.2018 - 35 C 133/16
Ärztlicher Behandlungsvertrag, Informationen § 630 c Absatz 2 BGB
- ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14
Prozessbeschäftigung- vertragsgemäße Beschäftigung - Bindung an Inhalt des ...
- BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 99/24
Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 97/24
Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 96/24
Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 89/20
Erteilung eines berichtigten Arbeitszeugnisses - Darlegungs- und Beweislast
- LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 409/21
Berücksichtigung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Ausland bei Übernahme ...
- BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 120/11
Berufsbildung - Schadensersatz wegen verspäteter Erteilung eines Zeugnisses über ...
§ 630 BGB in Nachschlagewerken
- § 630 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Arbeitszeugnis
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 630 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Willenserklärung
- § 126 (Schriftform) (zu § 630 S. 1)