EG-Vertrag
| 3. Teil - Die Politiken der Gemeinschaft (Art. 23 - 181a) |
| Titel VI - Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften (Art. 81 - 97) |
| Kapitel 1 - Wettbewerbsregeln (Art. 81 - 89) |
| Abschnitt 1 - Vorschriften für Unternehmen (Art. 81 - 86) |
(1) Die Mitgliedstaaten werden in bezug auf öffentliche Unternehmen und auf Unternehmen, denen sie besondere oder ausschließliche Rechte gewähren, keine diesem Vertrag und insbesondere dessen Artikeln 12 und 81 bis 89 widersprechende Maßnahmen treffen oder beibehalten.
(2) Für Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind oder den Charakter eines Finanzmonopols haben, gelten die Vorschriften dieses Vertrags, insbesondere die Wettbewerbsregeln, soweit die Anwendung dieser Vorschriften nicht die Erfüllung der ihnen übertragenen besonderen Aufgabe rechtlich oder tatsächlich verhindert. Die Entwicklung des Handelsverkehrs darf nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt werden, das dem Interesse der Gemeinschaft zuwiderläuft.
(3) Die Kommission achtet auf die Anwendung dieses Artikels und richtet erforderlichenfalls geeignete Richtlinien oder Entscheidungen an die Mitgliedstaaten.
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Rechtsprechung zu Art. 86 EG
503 Entscheidungen zu Art. 86 EG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 28.08.2014 - 2 BvR 2639/09
Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08
Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht; ...
- BVerwG, 30.09.2009 - 7 C 15.09
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge auf Grundlage von eigentlich auf die ...
- BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 29.04.2010 - C-160/08
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche ...
- EuGH, 29.04.2010 - C-160/08
- EuG, 12.02.2008 - T-289/03
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS ...
- Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2013 - C-553/12
Kommission / DEI - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG und 86 Abs. 1 EG - ...
Zum selben Verfahren:
- EuG, 20.09.2012 - T-169/08
DEI / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - ...
- EuG, 15.12.2016 - T-169/08
DEI / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - ...
- EuGH, 11.07.2013 - C-553/12
Kommission / DEI
- EuG, 20.09.2012 - T-169/08
Querverweise
Auf Art. 86 EG verweisen folgende Vorschriften:
- EG-Vertrag (EG)
- Grundsätze
- Art. 16 (ex-Art. 7d)