Handelsgesetzbuch
| 4. Buch - Handelsgeschäfte (§§ 343 - 475h) |
| 3. Abschnitt - Kommissionsgeschäft (§§ 383 - 406) |
Aus den Forderungen, welche durch das für Rechnung des Kommittenten geschlossene Geschäft begründet sind, kann sich der Kommissionär für die in § 397 bezeichneten Ansprüche vor dem Kommittenten und dessen Gläubigern befriedigen.
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Rechtsprechung zu § 399 HGB
6 Entscheidungen zu § 399 HGB in unserer Datenbank:
- BGH, 13.12.2022 - II ZR 9/21
Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank
- BGH, 13.12.2022 - II ZR 14/21
Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank
- OLG Jena, 21.01.2003 - 5 U 1473/01
Voraussetzungen, Anforderungen und Zustimmungserfordernis im Hinblick auf die ...
- RG, 21.06.1922 - I 668/21
Kommission; Konkurs des Kommittenten
- BGH, 06.09.1962 - 1 StR 298/62
Rechtsmittel
- BGH, 29.09.1988 - I ZR 163/87
Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlter Verkaufserlöse - Höhe einer ...