Handelsgesetzbuch
| 4. Buch - Handelsgeschäfte (§§ 343 - 475h) |
| 3. Abschnitt - Kommissionsgeschäft (§§ 383 - 406) |
(1) Kommissionär ist, wer es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu kaufen oder zu verkaufen.
(2) 1Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Kommissionärs nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert und die Firma des Unternehmens nicht nach § 2 in das Handelsregister eingetragen ist. 2In diesem Fall finden in Ansehung des Kommissionsgeschäfts auch die Vorschriften des Ersten Abschnittes des Vierten Buches mit Ausnahme der §§ 348 bis 350 Anwendung.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 383 HGB
353 Entscheidungen zu § 383 HGB in unserer Datenbank:
- AG Brandenburg, 18.05.2021 - 31 C 131/20 Corona
Kauf von Veranstaltungs-Tickets auf Ticket-Vorverkaufsinternetplattform - ...
- LG Düsseldorf, 19.01.2024 - 15 O 82/22
Künstler Leon Löwentraut verklagt Galerie von Dirk Geuer auf 530.000 Euro
- BVerwG, 18.01.2017 - 8 B 16.16
Alternativbegründung; Alternativerwägung; Anleger; Anlegerentschädigung; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 22.03.2013 - 4 K 123.12
Rechtmäßigkeit von Sonderzahlungen, erhoben für den Einlagensicherungs- und ...
- VG Berlin, 22.03.2013 - 4 K 123.12
- OLG Karlsruhe, 23.09.2024 - 13 U 231/22
Nachweis der Eigentümerstellung für einen Herausgabeanspruch eines gefälschten ...
- BGH, 07.03.2024 - 1 StR 472/23
Umsatzsteuerhinterziehung (Einziehung)
- LG Freiburg, 03.02.2022 - 3 S 45/21 Corona
Haftung eines Ticketverkäufers wegen coronapandemiebedingtem ...
- BGH, 13.12.2022 - II ZR 9/21
Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank
- BGH, 13.12.2022 - II ZR 14/21
Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank
- BGH, 20.09.2011 - XI ZR 435/10
BGH bejaht Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs nach dem Einlagensicherungs- ...
Querverweise
Auf § 383 HGB verweisen folgende Vorschriften:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsgeschäfte
- Kommissionsgeschäft
- § 406
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Steuergegenstand und Geltungsbereich
- § 3 (Lieferung, sonstige Leistung)
- Depotgesetz (DepotG)
- Einkaufskommission
- § 18 (Stückeverzeichnis)
Redaktionelle Querverweise zu § 383 HGB:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsgeschäfte
- Allgemeine Vorschriften
- §§ 343 ff.