Rechtsprechung
BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren
- IWW
§ 3 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 a) BetrVG, § ... 2 Abs. 3 GBV, § 9 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 4 BetrVG, § 15 KSchG, § 78 BetrVG, § 3 Abs. 1 GBV, § 2 Abs. 4 GBV, § 40 Abs. 2 BetrVG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BetrVG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BetrVG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 10 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 18 Abs. 2 BetrVG, § 19 Abs. 2 BetrVG, § 87 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 ArbGG, § 263 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 BetrVG, § 81 Abs. 3 Satz 3 ArbGG, § 559 Abs. 1 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 3 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Beschwerde in einem Verfahren wegen der Betriebsratsfähigkeit eines Filialstandorts; Abgrenzung einer nichtigen von einer anfechtbaren Betriebsratswahl
- rewis.io
Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren
- Betriebs-Berater
Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren - Betriebsratswahl - Anfechtung - Verkennung des Betriebsbegriffs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren
- rechtsportal.de
Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren
- datenbank.nwb.de
Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Verkennung des Betriebsbegriffs - und die Nichtigkeit der Betriebsratswahl
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsmittelbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Sonstiges
- Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)
Feststellung einer eigenständigen betriebsratsfähigen Organisationseinheit
Verfahrensgang
- ArbG Weiden/Oberpfalz, 03.02.2022 - 3 BV 9/21
- LAG Nürnberg, 02.09.2022 - 8 TaBV 15/22
- LAG Nürnberg, 28.12.2022 - 8 TaBV 15/22
- BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22
Papierfundstellen
- NJW 2024, 1130
- NZA 2024, 429
- NZA-RR 2024, 167
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (23)
- BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 BetrVG
Auszug aus BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22
Insoweit hat der Antragsteller allein ein gegenwarts- und zukunftsbezogenes Interesse an der Feststellung, in welcher Organisationseinheit ein Betriebsrat zu wählen ist (vgl. allg. BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 57; 24. April 2013 - 7 ABR 71/11 - Rn. 22, BAGE 145, 60; 17. August 2005 - 7 ABR 62/04 - zu B II 1 der Gründe) .Dieser ist von den Gerichten bei der Überprüfung einer entsprechenden Regelung zu beachten (vgl. BAG 24. April 2013 - 7 ABR 71/11 - Rn. 31, BAGE 145, 60) , was seinerseits eine Äußerungsmöglichkeit der Betriebsparteien, die die Betriebsvereinbarung geschlossen haben, gebietet.
- BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11
Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung
Auszug aus BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22
Der Verfahrensgegenstand ändert sich dementsprechend iSv. § 263 ZPO auch dann, wenn zwar nicht der gestellte Antrag als solcher, aber der ihm zugrundeliegende Lebenssachverhalt ein anderer geworden ist (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 24; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 16; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 79/06 - Rn. 18; zur Änderung des Verfahrensgegenstands in der Rechtsbeschwerdeinstanz durch Änderung der zu beachtenden Rechtslage vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 31, BAGE 145, 355 und 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B I 1 der Gründe mwN, BAGE 113, 218) .Auch die durch eine "bloße" novellierte Rechtslage bewirkte Antragsänderung ist unzulässig, wenn dadurch Rechte von Verfahrensbeteiligten beeinträchtigt werden können (vgl. zur ausnahmsweisen Zulässigkeit der Antragsänderung BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 31, BAGE 145, 355) .
- BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13
Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat - …
Auszug aus BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22
a) Nach dem für den Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess einschließlich des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den konkret gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrundeliegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 24; 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 14; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 79/06 - Rn. 18 mwN) .Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht - abgesehen von den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO - aus prozess- oder verfahrensökonomischen Gründen Ausnahmen zugelassen, wenn sich der neue Sachantrag auf einen in der Berufungs- bzw. Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Parteien bzw. Beteiligten übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Parteien bzw. Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (BAG 25. Januar 2023 - 4 ABR 4/22 - Rn. 36 mwN; 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 24 mwN) .
- BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14
Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht
Auszug aus BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22
a) Nach dem für den Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess einschließlich des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den konkret gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrundeliegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 24; 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 14; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 79/06 - Rn. 18 mwN) .Der Verfahrensgegenstand ändert sich dementsprechend iSv. § 263 ZPO auch dann, wenn zwar nicht der gestellte Antrag als solcher, aber der ihm zugrundeliegende Lebenssachverhalt ein anderer geworden ist (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 24; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 16; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 79/06 - Rn. 18; zur Änderung des Verfahrensgegenstands in der Rechtsbeschwerdeinstanz durch Änderung der zu beachtenden Rechtslage vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 31, BAGE 145, 355 und 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B I 1 der Gründe mwN, BAGE 113, 218) .
- BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20
Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste
Auszug aus BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22
Voraussetzung dafür ist ein so eklatanter Verstoß gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr besteht (BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 28) .Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (st. Rspr., vgl. BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 28 mwN) .
- BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20
Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Belegschaftsbeschluss
Auszug aus BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22
In einem solchen Verfahren sind die jeweiligen Gremien als bestehend zu behandeln und damit beteiligtenfähig (vgl. BAG 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - Rn. 16, BAGE 174, 269) .Für künftige Betriebsratswahlen besteht nach wie vor ein Interesse an der Feststellung, in welcher Organisationseinheit ein Betriebsrat zu wählen ist (vgl. BAG 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - Rn. 26 mwN, BAGE 174, 269) .
- BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21
Schwerbehindertenvertretung - vorzeitiges Amtszeitende - Beendigung der auf einem …
Auszug aus BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22
Fehlt die Rechtsmittelbefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (vgl. BAG 14. September 2022 - 7 ABR 17/21 - Rn. 12 mwN) .Das gilt auch in einem Verfahren, dessen Gegenstand nicht - oder nicht unmittelbar - die Existenz der rechtsmittelführenden Stelle ist (vgl. BAG 14. September 2022 - 7 ABR 17/21 - Rn. 13 mwN) .
- BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 79/06
Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz
Auszug aus BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22
a) Nach dem für den Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess einschließlich des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den konkret gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrundeliegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 24; 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 14; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 79/06 - Rn. 18 mwN) .Der Verfahrensgegenstand ändert sich dementsprechend iSv. § 263 ZPO auch dann, wenn zwar nicht der gestellte Antrag als solcher, aber der ihm zugrundeliegende Lebenssachverhalt ein anderer geworden ist (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 24; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 16; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 79/06 - Rn. 18; zur Änderung des Verfahrensgegenstands in der Rechtsbeschwerdeinstanz durch Änderung der zu beachtenden Rechtslage vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 31, BAGE 145, 355 und 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B I 1 der Gründe mwN, BAGE 113, 218) .
- BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19
Mitbestimmung - Beseitigungsanspruch des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22
Jedenfalls wäre eine (stillschweigende) Entscheidung des Landesarbeitsgerichts über ihre Zulassung nach § 87 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 iVm. § 81 Abs. 3 Satz 3 ArbGG unanfechtbar (vgl. BAG 23. März 2021 - 1 ABR 31/19 - Rn. 39, BAGE 174, 233; 20. Februar 2019 - 7 ABR 40/17 - Rn. 29) . - BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 3/15
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff
Auszug aus BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22
Insoweit hat der Antragsteller allein ein gegenwarts- und zukunftsbezogenes Interesse an der Feststellung, in welcher Organisationseinheit ein Betriebsrat zu wählen ist (vgl. allg. BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 57; 24. April 2013 - 7 ABR 71/11 - Rn. 22, BAGE 145, 60; 17. August 2005 - 7 ABR 62/04 - zu B II 1 der Gründe) . - BAG, 25.01.2023 - 4 ABR 4/22
Tarifpluraler Betrieb - Regelungssperre - Tarifvorbehalt
- BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17
Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht
- BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11
Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift
- BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 62/04
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
- BAG, 06.05.2003 - 1 AZR 340/02
Feststellungsinteresse
- BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
Keine Entscheidung über Mitbestimmung des Betriebsrats bei Nutzung von Twitter …
- BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03
Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern
- BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03
Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs
- BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20
Gemeinschaftsbetrieb - Gesamtbetriebsrat - Entsendung
- BAG, 21.06.2023 - 7 ABR 19/22
Betriebsratswahl - Betriebsbegriff - Zuordnungstarifvertrag - Umstrukturierungen
- BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
- LAG Nürnberg, 02.09.2022 - 8 TaBV 15/22
Hauptbetrieb - Betriebsteil - unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - …
- ArbG Weiden/Oberpfalz, 03.02.2022 - 3 BV 9/21
Betriebsrat, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gesamtbetriebsvereinbarung, …